Datenschutz

Die Mitglieder des Netzwerkes Essstörungen Berlin-Brandenburg beraten zum Zweck der bestmöglichen Gestaltung passender Hilfen für die betreffenden Personen. Dabei verarbeiten Sie in eigener Hoheit erfasste Daten. Sie wenden bei dieser Tätigkeit aus Respekt vor den Anliegen und Persönlichkeitsrechten der betreffenden Personen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, der Einwilligung, der Zweckbindung, der Erforderlichkeit, der Transparenz sowie der Datensicherheit und Kontrolle an.

Gesetzliche Grundlagen sind die einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes [1] und der allgemeinen Sozialgesetzgebung [2].

Die Einwilligung des/der Betroffenen wird von der/dem fallzuständigen Kollegin/-en eingeholt und bezieht sich soweit erforderlich auch auf die Weitergabe von Informationen und Daten an mitwirkende Stellen und Personen. Einschränkung: Unter den Voraussetzungen des § 65 SGB VIII (mögliche oder festgestellte Gefährdung des Kindeswohls) sind die Beteiligten der freien wie diejenigen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe verpflichtet und ermächtigt, relevante Daten zur Abschätzung der Gefährdungslage auch ohne die Einwilligung des / der Betroffenen zu erheben und ggf. an zuständige Stellen weiterzugeben.

Personenbezogene Daten werden nur für solche Zwecke und so lange erhoben und verwendet, wie sie direkt zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden. Darin eingeschlossen ist die Speicherung von Daten zur rückwirkenden Auswertung der Vermittlungsprozesse zum Zweck ihrer Verbesserung im Interesse der hilfebeantragenden Personen.

Die Mitglieder des Netzwerks Essstörungen Berlin Brandenburg treffen die erforderlichen technischen, dienstrechtlichen und innerbetrieblich- organisatorischen Maßnahmen, um Datensicherheit zu gewährleisten (Zugangssicherung, Zugriffskontrolle, arbeitsvertragliche Regelungen, Vorgabe- und Nachweisdokumente insb. hinsichtlich auftragnehmender externer Dienstleister).